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14. Priesterrat

der Diözese Würzburg

Der 14. Priesterrat der Diözese Würzburg hat sich im März 2023 konstituiert. Vorsitzender des Gremiums ist laut Satzung der Bischof von Würzburg, Dr. Franz Jung. Die Amtsperiode des 14. Priesterrats dauert vier Jahre.

Geborene Mitglieder

  • Weihbischof Paul Reder
  • Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran
  • Domkapitular Albin Krämer, Leiter Hauptabteilung Seelsorge
  • Ordinariatsrat Robert Hambitzer, Leiter Hauptabteilung Personal (Gast ohne Stimmrecht)
  • Domvikar Peter Göttke, Regens
  • Dr. Eugen Daigeler, Vorsitzender Klerusverein
  • Dekan Stephan Hartmann
  • Dekan Christian Lutz
  • Dekan Gerhard Spöckl
  • Dekan Stefan Kömm
  • Dekan Martin Heim
  • Dekan Michael Prokschi
  • Dekan Dr. Andreas Krefft
  • Dekan Domkapitular Stefan Gessner
  • Dekan Simon Mayer

Gewählte Mitglieder

  • Pfarrer Stefan Redelberger, Region Würzburg
  • Pfarrer Christian Ammersbach, Region Würzburg
  • Pfarrer Tobias Fuchs, Region Würzburg
  • Pfarrer Stefan Mai, Region Schweinfurt
  • Domkapitular Armin Haas, Region Schweinfurt
  • Pfarrer Stephan Eschenbacher, Region Schweinfurt
  • Pfarrer Markus Lang, Region Aschaffenburg
  • Pfarrer Georg Klar, Region Aschaffenburg
  • Pfarrer Robert Stolzenberger, Region Aschaffenburg
  • Pfr. i.s. Frank Elsesser, Vertreter ersten zehn Dienstjahren
  • Domvikar Manuel Thomas, Vertreter ersten zehn Dienstjahren
  • Domvikar Dr. Matthias Leineweber, Vertreter mit besonderem Seelsorgeauftrag
  • Pater Josef Fischer OFMConv, Vertreter Ordenspriester
  • Prof. Dr. Martin Stuflesser, Vertreter Professoren Universität Würzburg
  • Pater Ivan Penava OFMConv, Vertreter Seelsorge für Ausländer
  • Pfarrer Gottfried Amendt, Vertreter emeritierter Priester
  • Pfarrer Robert Borawski, Vertreter emeritierter Priester

Gäste ohne Stimmrecht

  • Jochen Lauterwald, Vertreter Ständige Diakone
  • Michael Völker, Vertreter Ständige Diakone
  • Benedict Dürrlauf, Vertreter Pastoralkurs des Priesterseminar

Geschäftsführender Ausschuss

  • Armin Haas, Sprecher des Priesterrats
  • Weihbischof Paul Reder
  • Dr. Eugen Daigeler, Mitglied
  • Peter Göttke, Mitglied

Protokollführer    

  • Stephan Frank, Mitglied
  • Matthias Leineweber, Mitglied

Kommission Amtsenthebung    

  • Stefan Kömm, Mitglied
  • Martin Heim, Mitglied
  • Dr. Christian Lutz, Mitglied
  • Simon Mayer, Mitglied 

Vertreter Diözesanpastoralrat

  • Armin Haas, Mitglied
  • Georg Klar, Mitglied
  • Stefan Mai, Mitglied
  • Simon Mayer, Mitglied

Vertreter AG Priesterräte

  • Armin Haas, Mitglied
  • Dr. Eugen Daigeler, Mitglied

Vertreter Verwaltungsausschuss Diözesanemeritenanstalt

  • Robert Borawski, Mitglied
  • Tobias Fuchs, Mitglied

Beisitzer Schlichtungsstelle   

  • Robert Borawski, Mitglied
  • Stefan Mai, Mitglied
  • Jan Kölbel, kein Mitglied

Gemeinsamer Sprecherrat

  • Armin Haas, Mitglied
  • Dr. Eugen Daigeler, Mitglied

Der Priesterrat ist unter anderem bei der Erneuerung des Bistums ein wichtiger Berater.

Bischof Dr. Franz Jung

Stichwort: Priesterrat

Der Priesterrat ist Repräsentant des Presbyteriums. Er unterstützt laut Statut den Bischof nach Maßgabe des Kirchenrechts bei der Leitung der Diözese, um das pastorale Wohl der Gläubigen so gut wie möglich zu fördern. Der Bischof hört das Gremium vor allem in Fragen zum Leben und Dienst der Priester, zur Aus- und Fortbildung der Priester, zu pastoralen Planungen und Seelsorgestrukturen sowie zur Errichtung wichtiger diözesaner Ämter. Ein Recht auf Anhörung hat der Priesterrat beispielsweise bei Entscheidungen über die Abhaltung einer Diözesansynode, bei Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderungen von Pfarreien und bei der Genehmigung von Kirchenneubauten. Mitglieder können nur Priester sein, die in der Diözese Würzburg inkardiniert sind oder die in ihr kraft bischöflicher Beauftragung einen Dienst ausüben. Sie müssen in der Diözese ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben oder zu einer klösterlichen Gemeinschaft gehören, die ihren Sitz in der Diözese hat.

Neben den geborenen Mitgliedern Weihbischof, Generalvikar, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge, Leiter der Hauptabteilung Personal, Regens des Priesterseminars und Vorsitzender des Priestervereins gehören dem Priesterrat an: je zwei Vertreter aus der Pfarrseelsorge der vier Regionen, zwei Vertreter der Kapläne und Pfarrvikare in den ersten sechs Dienstjahren, ein Vertreter der Priester, die hauptberuflich Religionsunterricht erteilen, ein Vertreter der Priester mit besonderem Seelsorgeauftrag, zwei Vertreter der im diözesanen Dienst tätigen Ordenspriester, ein Vertreter der Priester, die Professoren an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg sind, ein Vertreter der Priester in der Seelsorge für Ausländer, sowie ein Vertreter der emeritierten Priester. Darüber hinaus kann der Bischof bis zu fünf Mitglieder frei in den Priesterrat berufen. Das Gremium wird wenigstens zweimal im Jahr einberufen, darüber hinaus stets dann, wenn der Bischof das wünscht.

Die Amtsperiode des Priesterrats beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung und dauert vier Jahre. Bei Eintritt der Sedisvakanz endet sie vorzeitig.

II. Vatikanisches Konzil

Die Einrichtung des Priesterrates ist eine Entscheidung des II. Vatikanischen Konzils, das in seinem Dekret über den Dienst und das Leben der Priester mit dem Titel "Presbyterorum ordinis" (07.12.1965) über das Verhältnis von Bischof und Presbyterium festhält:

"Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, dass diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert ... Die Bischöfe haben darum die Priester, denen in der Weihe die Gabe des Heiligen Geistes verliehen wurde, als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes zu betrachten ... Um das aber in die Tat umzusetzen, soll in einer den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen angepassten Weise ein Kreis oder Rat von Priestern geschaffen werden, die das Presbyterium repräsentieren." (PO Art. 7 Abs. 1; der Text des Dekretes ist hier zu finden.)

Kirchenrecht

In der Folge dieser Entscheidung des Konzils bestimmt das Gesetzbuch der Kirche "Codex iuris canonici":

"In jeder Diözese ist ein Priesterrat einzurichten, das ist ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist; seine Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie eben möglich zu fördern." (CIC c. 495 § 1)

In den weiteren Canones 496 bis 502 werden die Zusammensetzung und die Aufgaben des Priesterrates genauer beschrieben. (Der Text dieser Canones ist hier zu finden.)