Die Rechtsstellung des Priesterrates wird durch die Bestimmungen des allgemeinen Kirchenrechts sowie durch das diözesane Statut definiert.
Die Bestimmungen des Kirchenrechts können Sie hier einsehen.
Die rechtliche Position des Priesterrates:
- Der Priesterrat repräsentiert das Presbyterium der Diözese. Es wäre allerdings ein Mißverständnis, in ihm (nur) die Standesvertretung der Priester zu sehen. Obwohl er sich auch mit den Fragen zu Leben und Dienst der Priester beschäftigt, bezieht sich seine Aufgaben jedoch vor allem auf die Unterstützung des Bischofs bei der Leitung der Diözese. Zu diesem Zweck ist er das Forum der Priester in der Diözese.
- Das Kirchenrecht bezeichnet den Priesterrat als "Senat des Bischofs". Der Bischof als sein Vorsitzender beruft ihn zu den Sitzungen ein, gibt ihm die Tagesordnung vor und verleiht seinen Beschlüssen Rechtsgültigkeit.
- Dementsprechend hat der Priesterrat eine hauptsächlich beratende Funktion. Lediglich in einzelnen vom allgemeinen Kirchenrecht bestimmten Fragen kommt ihm ein Anhörungs- und Zustimmungsrecht zu.