Organe des Priesterrates sind der Sprecher des Priesterrates, der Geschäftsführende Ausschuss und der Protokollführer.
Der Sprecher
Der Sprecher des Priesterrates wird vom Priesterrat aus seinen Mitgliedern für die gesamte Amtsperiode des Priesterrates gewählt. Er ist Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses, beruft den Geschäftsführenden Ausschuss ein und vertritt den Priesterrat innerhalb der Diözese.
Zum Sprecher des 14. Priesterrats wurde Domkapitular Armin Haas gewählt.
Der Geschäftsführende Ausschuss
Der Geschäftsführende Ausschuss beruft im Auftrag des Bischofs den Priesterrat zu seinen Sitzungen ein und legt im Einvernehmen mit ihm die zu behandelnden Beratungsgegenstände fest (vgl. c. 500 § 1 CIO).
Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören an:
- Der Sprecher des Priesterrates.
- Der Weihbischof als geborenes Mitglied.
- Zwei weitere Mitglieder des Priesterrates, die vom Priesterrat für die gesamte Amtsdauer gewählt werden. Bei Ausscheiden eines Mitglieds gilt Art. 2 Abs. 3 entsprechend.
Der Geschäftsführende Ausschuss bereitet die Sitzungen vor und führt die laufenden Geschäfte des Priesterrates.
Dem Geschäftsführenden Ausschuss des 14. Priesterrates gehören an:
- Weihbischof Paul Reder
- Domkapitular Armin Haas, Sprecher des Priesterrats
- Pfarrer Dr. Eugen Daigeler, Mitglied
- Domvikar Peter Göttke, Mitglied
Der Protokollführer
Der Protokollführer wird vom Priesterrat bestimmt und fertigt über die einzelnen Sitzungen eine Niederschrift nach Maßgabe der Geschäftsordnung an.
- Dr. Matthias Leineweber